1. Anforderungen
Was sagt die Wissenschaft zur Frage: Was ist ein/e gute Lehrer*in? Geht man nach dem neuseeländischen Bildungsforscher John Hattie, der den Fokus auf das Unterrichtsgeschehen richtet, hat der/die gute Lehrer*in folgende Kompetenzen im Gepäck:
Sie sollte sich als Regisseurin, als «activator» der Klasse verstehen, die ihre Schüler im Griff und jeden Einzelnen stets im Blick hat. Eine gute Lehrerin darf keine Zeit mit unwichtigen Dingen verschwenden. Sie muss rasch erkennen, wann er auf eine Störung mit Strenge und wann mit Humor reagieren sollte.
Ein weiterer Einflussfaktor ist nach Hattie die «teacher clarity». Schüler müssen verstehen, was die gute Lehrerin von ihnen will. Ein weiterer wichtiger Punkt: Eine gute Lehrerin sieht den eigenen Unterricht mit den Augen seiner Schüler. Eine permanente Selbstreflexion ist dabei zentral.
Die GBW hat klare Vorstellungen darüber, welche Anforderungen eine Lehrperson erfüllen muss. Dies im Bewusstsein, dass Lehrer*innen Menschen und keine Maschinen sind.
Kriterien für den Unterricht
Kriterien für die Aufgaben als Mitglied der Schule
Kriterien im Bereich ICT
Um die Anforderungen der heutigen technologiebasierten Arbeitswelt gerecht zu werden, müssen Lehrpersonen über Mindestkompetenzen im Bereich ICT verfügen. Folgende ICT-Kompetenzen, sind als Minimalanforderungen zu verstehen und werden heute für das erfolgreiche Unterrichten in einer «digitalisierten» Welt vorausgesetzt.
Anforderungen im Bereich ICT für Lehrpersonen an der GBW
Die Schulleitung und das PICT-Team empfehlen allen Lehrpersonen den online Lehrgang der PHZH zum Thema "digitale Basiskompetenzen". Dieser basiert auf dem Referenzmodell Europäischer Rahmen für die Digitale Kompetenz von
Lehrenden (DigCompEdu)wie der European Computer Driving License (ECDL) und berücksichtigen die Anwendungskompetenzen im Lehrplan 21 Medien und Informatik.
Online-Lehrgang digitale Basiskompetenzen
2. Planung
Die Abteilungsleitung erheben laufend den Bedarf an Lehrpersonen um den Unterricht gemäss Jahresauftrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu gewährleisten. Bei Bedarf werden durch Stelleninserate und online Job-Portalen gezielt Stelleninserate publiziert.
3. Anstellung
Formal unterscheidet das Recht des Kantons Zürich zwischen Lehrbeauftragten (LB), Berufsschullehrpersonen (BLP) und Berufsschullehrpersonen mbA (BLP mbA). Die Lehrbeauftragten sind befristet, die Berufsschullehrpersonen unbefristet angestellt. Die Anstellung erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) nach kantonalen Vorgaben.
Merkblatt für Kurzkurs-LeiterInnen
4. Begrüssung
Die Schulleitung lädt jeweils in der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn zu einer Begrüssungs- und Informationsveranstaltung für neue Lehrpersonen ein.
5. Qualifikation
Nebst der fachlichen Qualifikation müssen Berufsschullehrpersonen auch pädagogisch qualifiziert sein. Die GBW verlangt folgende pädagogischen Mindestabschlüsse:
6. Neueintritt
Bei der Anstellung neuer Lehrpersonen kommen folgende Formulare zur Anwendung:
7. Mentorat/Coaching
Die Einführung einer neuen Lehrperson erfolgt im Auftrag der Abteilungsleitung durch eine/n Mentor/-in. Die Aufgaben des/der Mentors/-in sind im Leitfaden Mentorat umschrieben.
Nach 100 Tagen erfolgt ein Standortgespräch mit dem/der Mentor/-in und der zuständigen Abteilungsleitung.
8. Berufsauftrag/Funktion Klassenlehrperson
Der Berufsauftrag definiert, welche Aufgaben die Lehrpersonen im Rahmen ihrer Anstellung an der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon erfüllen sollen. Er ist für die Schulleitung ein Führungsinstrument, das den gezielten Einsatz der Personalressourcen ermöglicht. Für die Lehrpersonen gibt der Berufsauftrag Klarheit darüber, welche Leistungen neben der regulären Unterrichtstätigkeit geleistet werden müssen.
Jede Klasse hat eine Klassenlehrperson welche gewiss Zusatzfunktionen übernimmt.
9. Persönliche und berufliche Weiterbildung
Die GBW erachtet Weiterbildung als Bestandteil des Berufsauftrags. Die Schulleitung unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten.
Vorgehen bei der Anmeldung/Bewilligung/Abrechnung von Weiterbildungskursen
Bitte beachten Sie:
10. Persönliches Arbeitsgerät
Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Unterrichts sind persönliche elektronische Endgeräte zwingend. Die GBW entschädigt die Lehrpersonen jährlich mit einem Kostenbeitrag von 300.- CHF (BG 100%), Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50% erhalten 150.- jährlich.
Auf Wunsch stellt die Schule auch ein schuleigenes Standardgerät zur Verfügung, in diesem Fall erhalten die Lehrpersonen keine Entschädigung.
11. Mitarbeiter/-innen Gespräch/Mitarbeiter/innen Beurteilung
Lehrpersonen der GBW unterstehen einer systematischen Mitarbeiterbeurteilung, welche sich nach den kantonalen Rahmenbedingungen und dem zugehörigem Kriterienkatalog richtet; deren GBW-interne Umsetzung beschreibt das Konzept MAG/MAB D2.2-08.
Weitere Hilfsmittel dazu sind:
12. Kantonale Formulare