1.6  Schutz, Sicherheit und Recht


Datenschutz

Rechtliche Grundlagen:

  • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
  • Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
  • Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG)

Die GBW hält sich an die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Kantons Zürich. Bei Unsicherheiten wird der kantonale Datenschutzbeauftragte beigezogen.

Wir orientieren uns zudem am Leitfaden Datenschutzlexikon Mittelschule Berufsfachschule.

 

 

https://www.datenschutz.ch/lexika/mittelschule-berufsfachschule

 

Vertraulichkeit

Der Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegt den Bestimmungen des IDG und der dazugehörigen Verordnung. Die Verfasser von Dokumenten holen im Bedarfsfall das Einverständnis der Betroffenen ein (z. B. bei Publikation von Namen oder Bildern).

Bei interner und externer Kommunikation ist auf Vertraulichkeit zu achten.

 

 

Urheberrecht

 

 

Das Urheberrechtsgesetz regelt die Rechte der Urheberinnen und Urheber sowie von weiteren Beteiligten (z.B. Künstler, Verlage).

Ausnahmen vom Urheberrecht:

  • Werkverwendung im persönlichen Bereich (z. B. Verwandte, Freunde)
  • Nutzung durch Lehrpersonen im Unterricht
  • Interne Informations- und Dokumentationszwecke in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen

 

Unterricht: Im Unterricht sind Werkverwendungen erlaubt, sofern sie sich auf den direkten Unterrichtsrahmen beschränken. Dennoch sind für diese Nutzungen Vergütungen zu entrichten, welche über die Gemeinsamen Tarife geregelt sind.

 

 

 

Umgang mit Videodaten

Sensible Bereiche der Schule werden gemäss Datenschutzbestimmungen videoüberwacht. Details sind im Reglement für den Einsatz von Videokameras geregelt.

 

 

https://www.datenschutz.ch/lexika/mittelschule-berufsfachschule/videokameras

Reglement Videoüberwachung

 

Notfall- und Krisenmanagement

Die GBW verfügt über ein umfassendes Notfallkonzept, welches alle relevanten Massnahmen zur Sicherheit im Schulalltag sowie bei externen Veranstaltungen regelt.

 

Wichtige Inhalte des Notfallkonzepts:

  • Alarmierungs- und Verhaltensanweisungen im Ereignisfall
  • Evakuationspläne und Sammelplätze
  • Umgang mit Medien im Krisenfall
  • Regelungen zur Medikamentenabgabe
  • Meldekarte und Notfall-App der Bildungsdirektion
  • Zuständigkeiten im Krisenstab

 

Für externe Veranstaltungen wie Exkursionen und Lager sind zudem folgende Dokumente verbindlich:

 

  • Notfall-Merkblatt für Lager: regelt die spezifischen Verantwortlichkeiten und Abläufe während externer Veranstaltungen.
  • Personalienblatt Lager: dient der Lagerleitung als Grundlage zur Gewährleistung der Sicherheit und für medizinische Informationen der Lernenden.
  • Notfallzettel GBW: enthält die wichtigsten Notfallnummern und Erste-Hilfe-Anweisungen und ist von allen Teilnehmenden mitzuführen.

 

 

Notfallkonzept

Notfall-Merkblatt für Lager

Personalienblatt Lager

Notfallzettel GBW

Merkblatt Ärztlicher Notfalldienst

Recht am eigenen Bild

 

Das Recht am eigenen Bild verlangt, dass abgebildete Personen ihr Einverständnis zur Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos und Videos geben.

 

Formular: Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen