Anforderungen |
Was sagt die Wissenschaft zur Frage: Was ist ein/e gute Lehrer/-in? Geht man nach dem neuseeländischen Bildungsforscher John Hattie, der den Fokus auf das Unterrichtsgeschehen richtet, hat der/die gute Lehrer/-in folgende Kompetenzen im Gepäck:
Sie sollte sich als Regisseurin, als «activator» der Klasse verstehen, die ihre Schüler im Griff und jeden Einzelnen stets im Blick hat. Eine gute Lehrerin darf keine Zeit mit unwichtigen Dingen verschwenden. Sie muss rasch erkennen, wann er auf eine Störung mit Strenge und wann mit Humor reagieren sollte.
Ein weiterer Einflussfaktor ist nach Hattie die «teacher clarity». Schüler müssen verstehen, was die gute Lehrerin von ihnen will.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Eine gute Lehrerin sieht den eigenen Unterricht mit den Augen seiner Schüler. Eine permanente Selbstreflexion ist dabei zentral.
Die GBW hat klare Vorstellungen darüber, welche Anforderungen eine Lehrperson erfüllen muss. Dies im Bewusstsein, dass Lehrer*innen Menschen und keine Maschinen sind.
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Kriterien für den Unterricht |
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Kriterien als Mitglied der Schulgemeinschaft |
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Kriterien im Bereich ICT |
Um die Anforderungen der heutigen technologiebasierten Arbeitswelt gerecht zu werden, müssen Lehrpersonen über Mindestkompetenzen im Bereich ICT verfügen. Folgende ICT-Kompetenzen, sind als Minimalanforderungen zu verstehen und werden heute für das erfolgreiche Unterrichten in einer «digitalisierten» Welt vorausgesetzt.
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Die Schulleitung und das PICT-Team empfehlen allen Lehrpersonen den online Lehrgang der PHZH zum Thema "digitale Basiskompetenzen". Dieser basiert auf dem Referenzmodell Europäischer Rahmen für die Digitale Kompetenz von Lehrenden (DigCompEdu) wie der European Computer Driving License (ECDL) und berücksichtigen die Anwendungskompetenzen im Lehrplan 21 Medien und Informatik.
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Online-Lehrgang digitale Basiskompetenzen
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Planung |
Die Abteilungsleitungen erheben laufend den Bedarf an Lehrpersonen um den Unterricht gemäss Jahresauftrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu gewährleisten. Bei Bedarf werden durch Stelleninserate und online Job-Portalen gezielt Stelleninserate publiziert.
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Anstellung |
Formal unterscheidet das Recht des Kantons Zürich zwischen Lehrbeauftragten (LB), Berufsschullehrpersonen (BLP) und Berufsschullehrpersonen mbA (BLP mbA). Die Lehrbeauftragten sind befristet, die Berufsschullehrpersonen unbefristet angestellt. Die Anstellung erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) nach kantonalen Vorgaben.
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D2.2-11 Merkblatt für Kurzkurs-LeiterInnen D2.2-12 Merkblatt für Lehrpersonen
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Begrüssung |
Die Schulleitung lädt jeweils in der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn zu einer Begrüssungs- und Informationsveranstaltung für neue Lehrpersonen ein.
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Qualifikation
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Nebst der fachlichen Qualifikation müssen Berufsschullehrpersonen auch pädagogisch qualifiziert sein. Die GBW verlangt folgende pädagogischen Mindestabschlüsse:
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Neueintritt |
Bei der Anstellung neuer Lehrpersonen kommen folgende Formulare zur Anwendung: |
F2.2-01 Bewerbung als Lehrperson F2.2-02 Ergänzende Personalangaben
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Mentorat/Coaching |
Die Einführung einer neuen Lehrperson erfolgt im Auftrag der Abteilungsleitung durch eine/n Mentor/-in. Die Aufgaben des/der Mentors/-in sind im Leitfaden Mentorat umschrieben.
Nach 100 Tagen erfolgt ein Standortgespräch mit dem/der Mentor/-in und der zuständigen Abteilungsleitung.
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Berufsauftrag/Funktion Klassenlehrperson |
Der Berufsauftrag definiert, welche Aufgaben die Lehrpersonen im Rahmen ihrer Anstellung an der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon erfüllen sollen. Er ist für die Schulleitung ein Führungsinstrument, das den gezielten Einsatz der Personalressourcen ermöglicht. Für die Lehrpersonen gibt der Berufsauftrag Klarheit darüber, welche Leistungen neben der regulären Unterrichtstätigkeit geleistet werden müssen.
Jede Klasse hat eine Klassenlehrperson welche gewiss Zusatzfunktionen übernimmt.
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D2.2-04 Richtlinie Anwendung Stundenkontos D2.2-05 Aufgaben der Klassenlehrperson
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Weiterbildung
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Die GBW erachtet Weiterbildung als Bestandteil des Berufsauftrags. Die Schulleitung unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten.
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D2.2-07 Kostenbeteiligung an Weiterbildung für Mitarbeitende
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Vorgehen Weiterbildungskurse
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Bitte beachten Sie:
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F1.3-07 Anmeldung Weiterbildungskurs |
Persönliches Arbeitsgerät (BYOD)
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Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Unterrichts sind persönliche elektronische Endgeräte zwingend. Die GBW entschädigt die Lehrpersonen jährlich mit einem Kostenbeitrag von 300.- CHF (BG 100%), Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50% erhalten 150.- jährlich.
Auf Wunsch stellt die Schule auch ein schuleigenes Standardgerät zur Verfügung, in diesem Fall erhalten die Lehrpersonen keine Entschädigung.
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Mitarbeiter/-innen-Beurteilung
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Lehrpersonen der GBW unterstehen einer systematischen Mitarbeiterbeurteilung, welche sich nach den kantonalen Rahmenbedingungen und dem zugehörigem Kriterienkatalog richtet; deren GBW-interne Umsetzung beschreibt das Konzept MAG/MAB. Weitere Hilfsmittel dazu sind:
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D2.2-09 Auftrag Reflexionsbericht D2.2-10 Entwicklungskarte für Lehrpersonen |
Austritt |
Bevor Mitarbeiter/-innen die Schule verlassen, führt der oder die Personalverantwortliche vorgängig ein Austrittsgespräch und klärt dabei Fragen zum Arbeitsklima, -inhalt, Entwicklungsmöglichkeiten und Führung.
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F2.2-09 Formular Austrittgespräch
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Persönliche Daten |
Persönliche Daten auf dem von der Schule zur Verfügung gestellten Archivsystem sind während 30 Tagen nach Austritt zu sichern. Danach werden die Daten gelöscht. |
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Kantonale Formulare |
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F1.3-03 ZH Meldung für Adressänderung und/oder Lohnauszahlung F1.3-02 ZH Meldung über Änderung von Familienverhältnissen D1.3-03 ZH Merkblatt Familienzulagen F1.3-04 ZH Anmeldung Familienzulagen |