1. Schulordnung
Die Schulordnung regelt den Auftrag, die Organisation, Pflichten und Rechte von Lehrpersonen und Klassenvertretungen.
2. Organe
Das Organigramm gibt über die aktuelle Organisation der schule Auskunft.
Das Dokument Stellvertretungsregelung gibt Auskunft über die Stellvertretung bei Abwesenheit des/der Funktionsträger/in resp. Aufgabenverantwortliche/n.
Die Führungsanlässe der GBW sind Sitzungen, Workshops, Tagungen, Seminare, Weiterbildungsanlässe und Konvente der oben genannten Organe.
3. Konvent
Zweck
Der Konvent nimmt die Interessen der Lehrerschaft der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon wahr. Er dient der gegenseitigen Information, Meinungsbildung und Koordination von Angelegenheiten der Berufsschule und fördert die gesellschaftlichen Beziehungen.
Grundlage
Die Synodalverordnung des Kt. Zürich und die Schulordnung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon bilden die Grundlage des Konventsreglementes.
Weitere Grundlagen finden sich im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) Paragraf 13.
4. Klausur der Schulleitung
Die erweiterte Schulleitung trifft sich jährlich (in der Regel in der ersten Sommerferienwoche) zu einer zweitägigen externen Klausur. Zentrale Themen dieser Klausur sind Jahresrückblick, Planung des kommenden Schuljahres, Jahresziele, mittel- und langfristige Strategie. Die Klausur wird bei Bedarf extern moderiert. Der gesellschaftliche Teil ist auch ein fixer Bestanteil der Klausur und dient der Teambildung innerhalb der Schulleitung.
5. Schulleitungssitzungen
Die erweiterte Schulleitung trifft sich wöchentlich zu einer Schulleitungssitzung. Die Inhalte werden jeweils bis zum Wochenende der Vorwoche traktandiert. Die Schulleitungsbeschlüsse werden protokolliert und archiviert. Bei Bedarf werden weitere Personen oder Personenkreise zu den Schulleitungssitzungen eingeladen, wenn es um thematische Fragen geht und die Diskussion und Entscheidung innerhalb der Schulleitung unterstützt werden soll.
6. Jahresziele
Die Schulleitung legt für jedes Kalenderjahr Jahresziele fest. In der zweiten Schulleitungssitzung des neuen Kalenderjahres werden die Jahresziele festgelegt (P1.2-01). In der gleichen Sitzung werden die Ziele des vergangenen Schuljahres evaluiert, bewertet, abgeschlossen oder in neue Kalenderjahr übernommen.
7. Eins zu eins (1:1)
Auf Ebene Schulleitung finden in der Regel wöchentlich fixe Gesprächstermine statt. Diese "jour fixe" führt der Rektor jeweils mit einem der Abteilungsleitenden und der Adjunktin durch. Ziel dieser Gespräche ist der intensive Informationsaustausch.
8. Büro der Schulkommission (SK)
Das Büro der Schulkommission besteht aus dem/der Präsident*in und Vize-Präsident*in der SK, dem/der Rektor*in, dem/der Pro-Rektor*in, dem/der Konventspräsident*in und einem/einer weiteren Vertreter*in der SK. Das Büro trifft sich ca. 3 Wochen vor der SK Sitzung und erstellt die Traktandenliste für die SK-Sitzung.
9. Schulkommissionssitzung
Jede kantonale Berufsfachschule untersteht der unmittelbaren Aufsicht ihrer Schulkommission. Die Schulkommission ist das oberste Organ der Schule und hat somit die Aufsicht über die Schule.
Die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen und der Lernenden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkommission teil.
Die Schulkommission hat folgende Funktionen:
Die Schulkommission trifft sich in der Regel zweimal pro Semester zu einer ordentlichen Sitzung.
10. Termine
Terminliste aktuelles Schuljahr