3.3  Organisation, Ausbildende, Unterricht, Administration


1. Organisation

Der Bereich Weiterbildung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon ist wie folgt organisiert:

 

  • Rektor, Schulleitung und Schulkommission
  • Leiter Weiterbildung
  • Adjunkt/-in
  • Fachgruppenleiter Weiterbildung (Allgemein, Bau, Elektro, Garten, Unterhalt)
  • Sekretariate

 

Das Zusammenspiel der einzelnen Organisationselemente wird in einem Funktionsdiagramm dargestellt.

Die Fachgruppenleiter Weiterbildung treffen sich mehrmals jährlich zu einem Austausch mit der Leitung Weiterbildung und der der Administration.

Einmal jährlich findet ein Weiterbildungsseminar für die Lehrpersonen im Bereich Weiterbildung statt.

 

 

2. Ausbildende

Die Lehrpersonen der GBW verfügen über:

 

  • Expertenwissen
  • Berufserfahrung
  • Vermittlungskompetenz

 

 

3. Unterricht

Der Unterricht an der GBW:

 

  • findet statt
  • ist aktuell
  • zielorientiert

 

Honorarrechnung von Referenten

Stellvertretungen Mutationen FF WB

Rechnungsformular Prüfung Aufsicht WB

 

 

4. Abwesenheit der Lehrperson     

Der Unterricht findet grundsätzlich immer statt.

 

Verfahren bei vorhersehbaren Abwesenheiten (planbar)

  • Formular «Stellvertretungen» vollständig ausfüllen und mindestens 14 Tage im Voraus der Verantwortlichen Abteilungsleitung resp. der zuständigen Lehrgangsleitung (Bereich Weiterbildung)
  • Dokumente wie Kursprogramm inkl. Bewilligung des Rektors, Aufgebot, Marschbefehl, Einladungen, Vorladungen, etc. welche eine Abwesenheit begründen, in Kopie beilegen.
  • Sobald das Gesuch bearbeitet worden ist, werden die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller sowie die Stellvertreter über den Entscheid informiert.

Verfahren bei unerwarteter, plötzlicher Verhinderung (unplanbar)

1. Priorität: Die Stellvertretung wird innerhalb der Fachgruppe/Lehrgang organisiert. Anschliessend erfolgt die Meldung mit dem Formular «Stellvertretungen» an die Verantwortliche Abteilungsleitung resp. der zuständigen Lehrgangsleitung (Bereich Weiterbildung)

 

2. Priorität: Telefonische Information so früh als möglich an die entsprechende Abteilungsleitung resp. Fachgruppenleitung, die zuständigen Sekretariate sind jeweils via E-Mail zu informieren.

 

Die zu vertretende Lehrperson informiert ihre Stellvertretung rechtzeitig über den zu behandelnden Stoff und stellt die nötigen Unterlagen zur Verfügung.

 

 

5. Exkursionen

Die Schulleitung der GBW fördert das handlungsorientierte Lernen. In diesem Zusammenhang werden Exkursionen als einmalige Lerngelegenheiten betrachtet, bei denen Theorie und Praxis verknüpft werden können. 

 

Bewilligung

Exkursionen sind bewilligungspflichtig und müssen mindestens drei Wochen vor Durchführung mittels Gesuch der Abteilungsleitung eingereicht werden. Exkursionen ins Ausland müssen durch den Rektor vorgängig bewilligt werden.  Allen Gesuchen ist ein detailliertes Programm und eine Teilnehmerliste (nur bei Auslandsexkursionen) beizulegen.

 

 

Spesen/Geschenke

Spesen im Zusammenhang mit Exkursionen können gemäss Spesenreglement und vorgängiger Bewilligung vergütet werden. Die entsprechenden Anträge sind unter Beilage der benötigten Belege mittels dem Spesenformular der Abteilungsleitung einzureichen.

 

 

Lehrpersonen können als Geschenk für Referenten vorgängig (14 Tage) GBW-Biber bestellen.

 

 

 

 

6. Administration

Die Sekretariate der GBW arbeiten und unterstützen ganz oder teilweise den Bereich Weiterbildung. 

 

 

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB