5.2  Infrastruktur und Unterhalt


Unterrichtsräume

Die Gewährleistung eines funktionalen, ordentlichen und lernförderlichen Schulzimmers ist eine zentrale Voraussetzung für hochwertigen Unterricht an der GBW. Jede Unterrichtseinheit soll in einem Raum stattfinden, der über eine verlässliche Grundausstattung verfügt und sich in einem gepflegten Zustand befindet.

 

Zur Sicherstellung dieses Minimalstandards werden sämtliche Schulzimmer einer klar definierten Zimmerverantwortung zugeteilt. Die zuständigen Lehrpersonen überprüfen in regelmässigen Abständen den Zustand der Ausrüstung sowie die allgemeine Ordnung im Raum. Dazu gehören insbesondere:

 

-       Vollständigkeit und Funktionalität der Unterrichtsmaterialien (z. B. Whiteboard-Zubehör, Schreib- und Zeichenmaterial, Locher, Bostitch, Magnete, Klebematerial)

-       Ausreichende Ausstattung für Gruppenarbeiten

-       Zustand von Mobiliar (Tische/Stühle) und technischen Geräten

-       Ordnung in Schränken und im Korpus

 

Allfällige Schäden oder Funktionsstörungen werden umgehend über das entsprechende Ticketsystem an den Haus- bzw. technischen Dienst gemeldet, sodass rasch reagiert werden kann. Die aktuelle Zuteilung der Zimmerverantwortlichen ist im entsprechenden Dokument hinterlegt.

 

Aufgaben und Zuteilung Zimmerverantwortliche

Parkplätze

Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon verfügt über begrenzte Parkmöglichkeiten an den Standorten Oberwetzikon, Wildbach und der Turnhalle Widum. Um einen geordneten und sicheren Betrieb zu gewährleisten, gelten unterschiedliche Regelungen für Mitarbeitende, Lernende und Besucher/-innen. Grundsätzlich empfehlen wir allen Nutzenden – sofern möglich – die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

 

Parkplätze Mitarbeitende

Mitarbeitende können auf den Parkfeldern der GBW parkieren, sofern sie über eine gültige Parkvignette verfügen oder die Parkuhr bedienen. Die Parkbewilligung wird gegen Gebühr für ein Schuljahr ausgestellt und garantiert keinen freien Parkplatz. Regelmässige Kontrollen stellen die Einhaltung der Parkordnung sicher. Bei Missachtung kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden.

 

Parkordnung Mitarbeitende/Antrag Parkbewilligung

 

Parkplätze Lernende

Für Lernende steht kein Auto-Parkplatzangebot der Schule zur Verfügung. Sie nutzen die öffentlichen Parkflächen in der Umgebung. Zweiräder Fahrzeuge, welche Zugänge oder Fluchtwege blockieren, können kostenpflichtig entfernt werden.

 

Parkordnung Lernende

 

Parkplätze für Besuchende

 

Besucher/-innen können die beschränkt vorhandenen, kostenpflichtigen Parkplätze beim Schulhaus Oberwetzikon oder der Turnhalle Widum nutzen. Nach Voranmeldung kann der Zugang zur Tiefgarage der Turnhalle Widum gewährt werden. Sind diese Plätze besetzt, stehen öffentliche Parkmöglichkeiten wie der Parkplatz Tödi-PP oder die Tiefgarage des Einkaufszentrums Wetzikon zur Verfügung. An der Schulanlage Wildbach bestehen zudem gebührenpflichtige, teilweise reservierte Parkfelder.

 

Parkordnung Besucher/-innen

 

Vermietung Sporthallen

Die Schule vermietet für sportliche und gesellschaftliche Anlässe die Hallen der Sportanlage Widum.

 

-       Gesuche um Benützung der Turnhallen sind schriftlich mittels separaten Formulars an die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW) zu richten. 

-       Die verbindliche Bewilligung zur Benützung der Anlagen erteilt ausschliesslich die Schulleitung in Absprache mit dem Hausdienst.

-       Für die Benützung der jeweiligen Räume gilt nebst diesem Reglement auch die Schulordnung.

 

 

Gesuch Vermietung Sportanlagen

Reglement Sportanalgen

Merkblatt für die Organisation von Veranstaltungen

Merkblatt private Sicherheitsdienstleistungen

 

Zutrittsregelung

Die Zutrittsregelung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon stellt sicher, dass der Zugang zu den Schulhäusern klar gesteuert, sicher und den betrieblichen Anforderungen angepasst erfolgt.

 

Während den offiziellen Öffnungszeiten sind die Gebäude für Unterricht und schulische Aktivitäten zugänglich, ausserhalb dieser Zeiten gelten spezifische Regelungen.

 

Weisung Schlüsselabgabe

 

Zugang mit Schlüssel

 

Berufsschullehrpersonen, Lehrbeauftragte und das Verwaltungspersonal erhalten einen persönlichen Schlüssel für den Zutritt ausserhalb der allgemeinen Öffnungszeiten. Weitere Personen erhalten nur nach Bewilligung der Schulleitung oder des Hausdienstleiters einen temporären Schlüssel für die Dauer ihres Auftrags.

 

 

Öffnungszeiten

 

Während der Schulzeit sind die Gebäude an Werktagen zwischen 06.30 Uhr und 21.30 Uhr (Standort Oberwetzikon) bzw. 06.30 Uhr und 20.00 Uhr (Standort

Wildbach) geöffnet. Für Abendkurse, Sitzungen oder Weiterbildungen liegt die Verantwortung für Öffnung und Schliessung bei der durchführenden Lehrperson bzw. dem Kursleiter.
In den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen bleiben die Gebäude geschlossen. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr soll sich grundsätzlich niemand in den Schulhäusern aufhalten.

 

 

Sicherheits- und Verhaltenshinweise

 

Alle Schlüsselträger/-innen sind verpflichtet, Räume nach Benutzung wieder abzuschliessen, Licht zu löschen, Fenster zu schliessen und technische Geräte auszuschalten. Diese Verhaltensregeln tragen zur Sicherheit der Infrastruktur und zur Energieeffizienz bei.

 

 

Datenschutz und Schliesssystem

 

Die Verwaltung der Daten des Schliesssystems liegt beim Hausdienst. Nur die hierfür berechtigten Personen – Hausdienstleitung, Rektor/-in sowie Sicherheitsverantwortliche – dürfen diese Daten einsehen und bearbeiten. Damit wird der Schutz personenbezogener Daten jederzeit gewährleistet.

 

 

Hausordnung

Die Hausordnung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon definiert verbindliche Regeln für ein respektvolles, sicheres und lernförderliches Miteinander. Sie richtet sich an alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten der GBW aufhalten, und schafft klare Rahmenbedingungen für Ordnung, gegenseitige Rücksichtnahme sowie den Schutz der Infrastruktur.

 

Hausordnung

 

Fahrzeuge

Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon verfügt über eigene Betriebsfahrzeuge, die zur Unterstützung des schulischen Betriebs eingesetzt werden. Sie dienen vor allem dem Transport von Material und Personen im Rahmen von Unterrichtsaktivitäten, Schulanlässen sowie Aufgaben des Betriebsunterhalts. Auch für Lehrmitteltransporte oder den Pikettdienst können die Fahrzeuge genutzt werden. 

Nutzungsrichtlinien Betriebsfahrzeuge

Nutzungsberechtigung und Verantwortung

 

Die Fahrzeuge dürfen ausschliesslich von Mitarbeitenden der GBW verwendet werden. Jede Nutzung ist im Fahrtenbuch einzutragen. Nutzer/-innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Richtlinien kennen und über die entsprechende Fahrberechtigung verfügen. Bei Missachtung kann die Nutzungsberechtigung entzogen werden.

 

 

Versicherung und Haftung

 

Die Fahrzeuge sind über den kantonalen Flottenvertrag haftpflicht- und vollkaskoversichert. Im Schadenfall tragen die Lenker/-innen einen Selbstbehalt von CHF 500.–. Grobfahrlässiges Verhalten kann zu Regressforderungen führen. Park- und Geschwindigkeitsbussen sind durch die Lenker/-innen selbst zu begleichen. Schäden müssen unverzüglich dem Hausdienst gemeldet werden.

 

 

Betrieb, Unterhalt und Standort

 

Der Hausdienst ist für Wartung, Servicearbeiten und Bereifung zuständig. Betankungen oder Ladevorgänge erfolgen über die betriebseigene Tankkarte. Die Fahrzeuge sind nach Gebrauch wieder am Standort in der Tiefgarage der Turnhalle Widum abzustellen. Reservierungen sind vorgängig mit dem Hausdienst abzusprechen, da die Fahrzeuge primär betriebliche Aufgaben erfüllen.

 

 

Datenschutz

 

Die Fahrzeuge sind mit einem elektronischen Fahrtenbuch ausgestattet. Die Daten werden verschlüsselt verarbeitet und können bei Bedarf durch die Schulleitung eingesehen werden.