1. Starke Teams für starke Leistungen
Studien haben gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden der Mitarbeiter und der Höhe der Arbeits-Qualität gibt. Dabei kann die Arbeitsleistung intern zwischen Abteilungen, ja sogar zwischen einzelnen Arbeitsbereichen variieren. Je stärker und belastbarer diese Netzwerke sind, desto besser ist die Qualität der Arbeitsleistung.
Unternehmenskulturen, die sich an ihren Mitarbeitern orientieren; in denen Werte von Mitarbeitern getragen und von Vorgesetzten gelebt werden, fördern die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmer. Eine wichtige Voraussetzung, um starke soziale Beziehungen aufzubauen. Kurz gesagt: Fühlen sich die Mitarbeiter im Unternehmen wohl, finden sie Wertschätzung und vertrauen sie Kollegen und Führungskräften, erhöht das ihre Leistungsbereitschaft.
Die GBW sucht deshalb teamfähige und leistungsbereite Mitarbeiter/-innen.
2. Personalprozesse (alphabetisch)
2.1 Adressänderungen
Die Meldung erfolgt durch die Lehrperson oder den/die Mitarbeitende/-n an den/die Personalverantwortliche/-n oder an eines der Sekretariate (schriftlich oder mündlich, mit der Angabe ab wann die neue Adresse Gültigkeit hat).
Formular «Meldung für Adressänderung und/oder Lohnauszahlung»
2.2 Änderung Familienverhältnisse
Die Meldung erfolgt durch die Lehrperson oder den/die Mitarbeitende/-n an den/die Personalverantwortliche/-n und wird in folgenden Fällen benötigt:
Dem Formular ist eine Kopie eines amtlichen Papiers beizulegen (z.B. Kopie Familienbüchlein, Auszug Familienregister etc.)
Formular Änderung Familienverhältnisse
2.3 Änderungen Lohnkonto
Die Meldung erfolgt durch die Lehrperson oder den/die Mitarbeitende/-n an den/die Personalverantwortliche/-n per Mail oder mit Formular «Meldung für Adressänderung und/oder Lohnauszahlung»
2.4 Anmeldung Familienzulagen
Formular «Anmeldung Familienzulagen / Differenzzahlung»
Formular «Nachmeldung weiterer Kinder»
Auf dem Formular sind alle benötigten Unterlagen aufgeführt. Sobald das Formular und die Unterlagen vorliegen, kann die Weiterleitung an den/die Personalverantwortliche/-r (PV) erfolgen. Diese/-r schickt die Unterlagen der Lohnadministration des MBA für die weitere Bearbeitung.
Oder die Lehrperson bzw. der/die Mitarbeitende schickt alle Unterlagen direkt an die Lohnadministration des MBA (gemäss Adresse auf dem Formular).
2.5 Arbeitsbestätigungen
Eine Lehrperson oder ein/e Mitarbeitende/-r wünscht eine Arbeitsbestätigung. Der/die PV fertigt die Bestätigung aus und leitet diese dem/der Rektor/-in zur Unterschrift weiter.
2.6 Arbeitszeugnisse
Eine Lehrperson oder ein/e Mitarbeitende/-r tritt aus. Der/die PV fertigt den Entwurf des Arbeitszeugnisses aus (Personalien, Angaben zur Anstellung) und leitet diesen dem/der Rektor/-in bzw. dem/der zuständigen Abteilungsleiter/-in oder dem/der Adjunkt/-in weiter für die Vervollständigung (Beurteilung).
2.7 Arztzeugnisse
Gemäss § 100 der VVO des Personalgesetzes gilt, dass eine Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall so rasch als möglich ihren Vorgesetzten gemeldet wird.
Dauert die volle oder teilweise Dienstaussetzung länger als eine Woche (5 Tage), reichen die Angestellten ihren Vorgesetzten innert angemessener Frist oder auf erstes Verlangen hin ein ärztliches Zeugnis ein. Die Vorgesetzten oder die Personaldienste können auch für Dienstaussetzungen von weniger als einer Woche ein ärztliches Zeugnis verlangen!
Wenn die volle oder teilweise Dienstaussetzung länger als einen Monat dauert, reichen die Angestellten jeweils zu Beginn der folgenden Monate oder gemäss besonderer Weisung der Vorgesetzten oder der Personaldienste weitere ärztliche Zeugnisse ein. Die kranken oder verunfallten Angestellten und die Vorgesetzten oder die Personaldienste halten regelmässigen Kontakt.
Die Vorgesetzten oder die Personaldienste prüfen ein Case Management, wenn die volle oder teilweise Dienstaussetzung voraussichtlich länger als zwei Monate dauert.
Lehrpersonen
Die Lehrperson leitet das ärztliche Zeugnis zusammen mit der Stellvertretungsmeldung der/dem zuständigen Abteilungsleiter/-in weiter. Die bewilligte Stellvertretungsmeldung inkl. Arztzeugnis geht an die/den Personalverantwortliche/-n.
Mitarbeitende inkl. Lernende
Das ärztliche Zeugnis wird den Vorgesetzten so rasch wie möglich eingereicht. Das Arztzeugnis wird spätestens mit der Arbeitszeittabelle an die/den Personalverantwortliche/-n weitergeleitet.
Sofern klar ist, dass die Absenz länger als einen Monat dauern wird, muss das Arztzeugnis zwingend dem Case Management des MBA eingereicht werden (Cc an die Personalverantwortliche der Schule im MBA ). Auch Folgezeugnisse werden unaufgefordert weitergeleitet. Dies ist aufgrund der Berechnung der Lohnfortzahlung und der Einleitung eines allfälligen Case Managements nötig.
Wer ärztliche Zeugnisse nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, dem kann die Lohnfortzahlung gekürzt werden.
2.8 Dienstaltersgeschenke (DAG)
Die Berechnung des Dienstaltersgeschenkes erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Der Anspruch wird je nach Funktion wie folgt ausgewiesen:
Der/die Dienstjubilar/-in kreuzt die gewünschte Bezugsmöglichkeit an:
Weitere Informationen
2.9 EO-Abrechnungen (Militär, Zivilschutz, J&S, Feuerwehr)
Der/die Personalverantwortliche überwacht die Abgabe der EO-Karte. Bei Lehrpersonen passiert dies aufgrund der Stellvertretungsmeldungen und bei den Mitarbeitenden aufgrund der AZ-Tabellen.
Die Abgabe der EO-Karte ist in folgenden Fällen zwingend dem/der Personalverantwortlichen abzugeben:
2.10 Honorarrechnungen
Grundsatz
Der Kanton unterscheidet bei Rechnungen mit Lohncharakter, ob eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Rechnungsstellung durch eine Firma
Falls eine Firma eine Rechnung mit Lohncharakter stellt, wird die Rechnung mit den Kreditoren via Buchungszentrum (BuZ) bezahlt (Bezeichnungen wie AG, GmbH etc. muss auf der Rechnung ersichtlich sein). Der Einzahlungsschein lautet ebenfalls auf eine Firma!
Personen mit unselbständiger Erwerbstätigkeit
Die Auszahlung solcher Honorare sind AHV-pflichtig und werden durch die Finanzabteilung des MBA veranlasst. Die Auszahlung erfolgt über das Lohnsystem PULS, d.h. am 25. eines Monats.
Honorarauszahlungen erfolgen immer unter Abzug der Sozialleistungen. Sofern diese in einem Kalenderjahr Fr. 2'200.00 nicht übersteigen, erfolgt im Dezember die Rückerstattung der Abzüge.
Ablauf
Falls es sich um wiederholte Honorarauszahlungen oder um Auszahlungen an Lehrpersonen der GBW handeln, muss der AHV-Ausweis/die Krankenkassenkarte nicht mehr beigelegt werden.
2.11 Mutterschaftsurlaub
2.12 Unbezahlter Urlaub (Lohnsistierung)
Grundsatz
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Er wird aber gewährt, soweit die dienstlichen Verhältnisse es gestatten.
Dauer
Aufgrund der Sozialversicherungen bewilligt das Amt maximal einen unbezahlten Urlaub pro Jahr. Die Personalabteilung verfügt einen unbezahlten Urlaub erst ab zwei Wochen.
Ablauf
2.13 Unfall und Unfallmeldungen
Versicherung AXA Winterthur, Schaden, Postfach, 8027 Zürich
Policen-Nr. 292.XXX (Laufnummer des Jahres des Unfalls: 2021 = 021)
Wegleitung für das Personal des Kantons Zürich zur Unfallversicherung
Anmeldung zur freiwilligen Unfall-Ergänzungsversicherung
2.14 Vaterschaftsurlaub
Allgemeines
Der Vaterschaftsurlaub wird auf den 1.1.2021 eingeführt. Massgebend für den Anspruch ist die Geburt des Kindes. Die Lehrperson bzw. der Mitarbeiter muss sich zum Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhältnis mit dem Kanton befunden haben.
Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden, andernfalls verfällt er.
Während für die Mitarbeiter des Verwaltungs- und Betriebspersonals ein tageweiser Bezug möglich ist, ist dies für Lehrpersonen nur wochenweise möglich!
Der Kanton Zürich hat den Vätern bisher fünf voll bezahlte Freitage gewährt. Nun sind es seit 1.1.2021 zehn Tage. Weil der Kanton bei der vollen Bezahlung bleibt und weil er für die gesamten zehn Tag die neue geschaffene Erwerbsausfallentschädigung beanspruchen kann, entstehen der öffentlichen Hand trotzdem praktisch keine Mehrkosten. Für die Arbeitsausfälle werden keine zusätzlichen Stellen geschaffen.
Ablauf
Vor der Geburt:
Lehrpersonen: Information Abteilungsleiter/-in und Einreichung der Stellvertretungsmeldung.
Verwaltungs-/Betriebspersonal: Absprache/Einreichung Gesuch bei Vorgesetztem/Vorgesetzter; Regelung der Abwesenheit und Stellvertretung.
Falls im Anschluss an den Vaterschaftsurlaub ein unbezahlter Urlaub folgt, muss durch die Lehrperson/Mitarbeitenden ein Gesuch an den/die Vorgesetzte/-n eingereicht werden (s. «unbezahlter Urlaub»).
Gemäss § 96 a der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz, muss der unbezahlte Urlaub innert zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.
Damit die Schule den Vaterschaftsurlaub beim MBA beantragen kann, benötigen wir für die Eingabe des «Urlaubsantrags» folgende Angaben sowie eine Kopie des Geburtsscheins:
2.15 Vorschuss Lohn (nur bei Notlage)
2.16 Weiterbildungskurse: Bewilligung für Lehrpersonen und Verwaltungs- und Betriebspersonal (VBP)
2.17 Zwischenzeugnisse