2.4  Allgemeinbildender Unterricht


Während  aller beruflichen Grundbildungen vermittelt der allgemein bildende Unterricht (ABU) grundlegende Kompetenzen. Diese dienen den Lernenden als Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft und unterstützen sie bei der Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen

 

Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (RLP-ABU)

Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) erfolgt themen- und handlungsorientiert. Er umfasst jeweils 120 Lektionen pro Schuljahr. Die Bildungsziele sind in die Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft gegliedert. Die Themen beziehen sich auf persönliche, berufliche und gesellschaftliche Lebensumstände der Lernenden. Der Rahmenlehrplan wird durch die jeweiligen Schullehrpläne der kantonalen Berufsfachschulen konkretisiert. Sie regeln die Themen, die Organisation des Unterrichts, das Qualifikationsverfahren sowie die fächer- und lernortübergreifende Zusammenarbeit.

Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung (PDF, 101 kB, 13.12.2006)

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006

 

Schullehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (SLP-ABU)

 

1. Grundlage des Schullehrplans

 

Der Schullehrplan (SLP) 2012 der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon hat folgende Grundlagen:

  • Rahmenlehrplan (RLP) 2006 für den allgemeinbildenden Unterricht
  • Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB)
  • Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG)
  • Weisung der Prüfungskommission Allgemeinbildung (WPKAB)
  • Mindestvorschriften in den Schullehrplänen im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (MiSAB)

 

2. Organisation des Unterrichtes

Der allgemeinbildende Unterricht findet in der Regel im Klassenverband statt. Pro Schulwoche werden 3 Lektionen unterrichtet. Die unterschiedlichen Voraussetzungen der 3- und 4-jährigen Grundbildung werden berücksichtigt. Die Durchlässigkeit von der 2-jährigen Grundbildung, die den Erwerb des eidgenössischen Berufsattests ermöglicht, zu jener, die zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt, wird gewährleistet.

 

3. Didaktisch-pädagogisches Konzept

Der allgemeinbildende Unterricht erfolgt handlungs- und themenorientiert. Handlungsorientiert heisst, dass die Lernenden ihre Kompetenzen durch projektartiges und eigenes Handeln weiterentwickeln.

Themenorientiert heisst, dass die beiden Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft in Themen verknüpft werden. Die Bildungsziele beider Lernbereiche sind bezüglich Bedeutung, zeitlicher Ressourcen und Bewertung gleichwertig.

 

4. Förderung der Kompetenzen

Die Förderung der Sprach-, Selbst- Sozial- und Methodenkompetenz bildet zusammen mit dem Aufbau der Sachkompetenz den Kern des allgemeinbildenden Unterrichts. Die aufgeführten Kompetenzen werden im Schullehrplan anhand der verbindlichen Lernziele in den Lernbereichen Sprache und Kommunikation und Gesellschaft überprüft. Der Schullehrplan fördert die Kompetenzen durch die Methodenvielfalt.

Die Förderung der Sprachkompetenzen soll durch die Lehrpersonen möglichst integrativ, auch im Lernbereich Gesellschaft betrieben werden. Ziele des Lernbereichs Sprache und Kommunikation sind im SLP nur dort explizit aufgeführt, wo sich ein bestimmtes Lernziel besonders gut einem Thema zuordnen lässt. Unterrichtssprache ist die Standardsprache.

Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon führt BYOD-Klassen. Die Lernenden setzen im allgemeinbildenden Unterricht ihren eigenen Laptop ein. Ein Teil der Unterrichtsthemen werden mit dem Ziel der Förderung zusätzlicher IT-Kompetenzen digital bearbeitet.

Der bilinguale Unterricht (Englisch und Deutsch) wird gemäss bili-Konzept gefördert.

 

5. Aufbau des Schullehrplans (SLP)

Der Schullehrplan besteht aus der Einleitung, der Themenübersicht und den Themenblättern. Die Themenübersicht ermöglicht einen schnellen Überblick über die zu behandelnden Themen und die dafür verfügbaren Lektionen.

Die Themen nehmen Bezug auf die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Realität der Lernenden. Die einzelnen Themenblätter bestehen aus folgenden Elementen (siehe RLP 2006, Punkt 3.3):

  • Die Leitidee begründet das Thema.

  • Die Übersichten Sprache und Kommunikation und Gesellschaft ermöglichen einen schnellen Überblick über die vom Rahmenlehrplan geforderten Inhalte. Die Inhalte des Lernbe- reichs Sprache und Kommunikation basieren auf den beschriebenen Teilkompetenzen des RLP (siehe RLP 2006 Punkt 4). Der Lernbereich Gesellschaft umfasst die acht Aspekte des RLP (siehe RLP 2006, Punkt 5).

  • Die Inhalte zeigen stichwortartig auf, was konkret im Unterricht behandelt wird. Sie bilden die Grundlagen für die verbindlichen Lernziele.

  • Die verbindlichen Lernziele konkretisieren die Bildungsziele des Rahmenlehrplans und beschreiben die Kompetenzen, welche die Lernenden erwerben oder weiterentwickeln sollen. Jedes Themenblatt enthält die verbindlichen Lernziele aus dem Lernbereich Sprache und Kommunikation sowie aus dem Lernbereich Gesellschaft.

 

6. Gestaltungsfreiraum für Lehrpersonen

Der Schullehrplan regelt bei den 3-jährigen Lehren zirka 75% des Unterrichts und bei den 4-jährigen Lehren zirka 70% des Unterrichts. Die restliche Zeit kann von der Lehrperson unter Berücksichtigung der Bildungszielen des RLP 2006 frei gestaltet werden. Dieser Freiraum kann genutzt werden, um einzelne Themen zu vertiefen oder Wahlthemen (gewählt von den Lernenden oder der Lehrperson), Aktuelles, Kulturelles, Übergang 2 (von der Lehre in die Arbeits- welt) zu behandeln.

 

7. Zeitliche Abfolge der Themen

Die Themen können innerhalb eines Schuljahres frei verschoben werden, die verbindlichen Lernziele müssen aber bis Ende eines Schuljahres überprüft worden sein.

 

8. Fächer- und lernübergreifende Zusammenarbeit

Die organisatorischen Strukturen der GBW unterstützen die fächer- und lernübergreifende Zusammenarbeit. Der Schullehrplan ermöglicht dies namentlich bei folgenden Themen:

  • Ich beginne meine Lehre

  • Gesundheit

  • Texten 1 (Leseverstehen)

  • Ökologie

  • Exkursionen

 

9. Blickwinkel: Geschichte, Gender und Nachhaltigkeit

Die zusätzlichen Blickwinkel: Geschichte, Gender und Nachhaltig- keit fliessen insbesondere bei folgenden Themen ein:

  • Geschichte: Arbeit, Politik, Wirtschaft

  • Gender: Menschen, Rechtsgrundlagen, Zusammenleben

  • Nachhaltigkeit: Ökologie

 

10. Notenberechnung, Zeugnis- und Erfahrungsnoten

Bei Leistungsbeurteilungen wird für die Umrechnung von erteilten Punkten in Notenwerte folgende Formel verwendet: [(erzielte Punktzahl x 5) DIV maximal mögliche Punktzahl] +1. Die Noten werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

Pro Semester wird je eine Zeugnisnote für die Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft erteilt. Im letzten Lehrjahr wird wegen der Vertiefungsarbeit (VA) in beiden Lernbereichen lediglich je eine Note im letzten Semester erteilt. Die Zeugnisnoten werden auf der Basis von mindestens drei erteilten Noten pro Lernbereich und Semester ermittelt und auf halbe Noten gerundet.

Die Erfahrungsnote (ERFA-Note) ergibt sich aus dem auf halbe Noten gerundeten arithmetischen Mittel der Zeugnisnoten aller Semester, für die im Fach Allgemeinbildung eine Note erteilt wurde.

 

11. Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren (QV) in der Allgemeinbildung wird im Abschnitt 3 der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (VMAB) geregelt. Weiterführende Bestimmungen sind in den folgenden kantonalen Erlassen enthalten:

  • Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG)

  • Weisung der Prüfungskommission Allgemeinbildung (WPKAB)

    Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich bei der 3- und 4-jährigen Grundbildung aus den folgenden gleichwertigen Teilbereichen zusammen:

    • der Erfahrungsnote (ERFA-Note)

    • der Vertiefungsarbeit (VA-Note)

    • der Schlussprüfung (SP-Note)

 

 

Folgende schulinterne Richtlinien sind für das Qualifikationsverfahren verbindlich:

  • Die „Wegleitung VA“ enthält Angaben über die Aufgaben- stellung, Planung, Durchführung und Bewertung der VA und wird den Lernenden abgegeben.
  • Das Dokument „Richtlinien VA“ enthält Ausführungsbestim- mungen zur Durchführung und Bewertung der VA und regelt die Termine und Verantwortlichkeiten der Expertenpersonen.
  • Das Dokument „Informationen SP“ zeigt eine Übersicht zum Aufbau der SP und enthält eine Auflistung aller Lernziele die an der SP geprüft werden können. Im Weiteren sind Informa- tionen zur Durchführung der SP aufgeführt. Das Dokument wird den Lernenden abgegeben.

 

12. Förder- und Stützkurse

Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon hat ein schulinternes Förderkonzept. Sie bietet u.a. Kurse im Leseverstehen und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an. Weitere Kurse werden bei Bedarf angeboten.

 

13. Veröffentlichung und Aktualisierung des Schullehrplans

Der Schullehrplan ist Schulführungshandbuch der GBW veröffentlicht. Er wird durch die PLUR (Projektleitung Umsetzung Rahmenlehrplan) entsprechend den Anforderungen der übergeordneten Behörden, den Bedürfnissen der Schulleitung und der Fachgruppe Allgemeinbildung evaluiert und aktualisiert.