1.2  Organisation


1. Schulordnung

Die Schulordnung regelt den Auftrag, die Organisation, Pflichten und Rechte von Lehrpersonen und Klassenvertretungen. 

 

Schulordnung

Abkürzungen

 

 

2. Organe

 

  • Die Organe der GBW sind Schulkommission, Büro der Schulkommission, Schulleitung und erweiterte Schulleitung, Fachgruppenleiter, Gesamtkonvent der Lehrpersonen und die Klassenvertreter*innen-Konferenz.
  • Die erweiterte Schulleitung besteht aus dem/der Rektor*in, den vier Abteilungsleiter*innen und der Adjunkt*in und dem/der Konventspräsident*in.
  • Das Aufsichtsorgan der GBW ist die Schulkommission. Sie setzt sich zusammen aus Vertreter*innen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen aus den an der GBW beschulten Berufe.

 

Das Organigramm gibt über die aktuelle Organisation der schule Auskunft.

 

Das Dokument Stellvertretungsregelung gibt Auskunft über die Stellvertretung bei Abwesenheit des/der Funktionsträger/in resp. Aufgabenverantwortliche/n.

 

Die Führungsanlässe der GBW sind Sitzungen, Workshops, Tagungen, Seminare, Weiterbildungsanlässe und Konvente der oben genannten Organe.

 

 

3. Konvent

 

Zweck

Der Konvent nimmt die Interessen der Lehrerschaft der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon wahr. Er dient der gegenseitigen Information, Meinungsbildung und Koordination von Angelegenheiten der Berufsschule und fördert die gesellschaftlichen Beziehungen.

 

 

Grundlage

Die Synodalverordnung des Kt. Zürich und die Schulordnung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon bilden die Grundlage des Konventsreglementes

Weitere Grundlagen finden sich im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) Paragraf 13.

 

 

4. Klausur der Schulleitung

 

Die erweiterte Schulleitung trifft sich jährlich (in der Regel in der ersten Sommerferienwoche) zu einer zweitägigen externen Klausur. Zentrale Themen dieser Klausur sind Jahresrückblick, Planung des kommenden Schuljahres, Jahresziele, mittel- und langfristige Strategie. Die Klausur wird bei Bedarf extern moderiert. Der gesellschaftliche Teil ist auch ein fixer Bestanteil der Klausur und dient der Teambildung innerhalb der Schulleitung.

 

 

 

5. Schulleitungssitzungen

 

Die erweiterte Schulleitung trifft sich wöchentlich zu einer Schulleitungssitzung. Die Inhalte werden jeweils bis zum Wochenende der Vorwoche traktandiert. Die Schulleitungsbeschlüsse werden protokolliert und archiviert. Bei Bedarf werden weitere Personen oder Personenkreise zu den Schulleitungssitzungen eingeladen, wenn es um thematische Fragen geht und die Diskussion und Entscheidung innerhalb der Schulleitung unterstützt werden soll.

 

 

6. Jahresziele

 

Die Schulleitung legt für jedes Kalenderjahr Jahresziele fest. In der zweiten Schulleitungssitzung des neuen Kalenderjahres werden die Jahresziele festgelegt (P1.2-01). In der gleichen Sitzung werden die Ziele des vergangenen Schuljahres evaluiert, bewertet, abgeschlossen oder in neue Kalenderjahr übernommen.

 

 

 

7. Eins zu eins (1:1)

 

Auf Ebene Schulleitung finden in der Regel wöchentlich fixe Gesprächstermine statt. Diese "jour fixe" führt der Rektor jeweils mit einem der Abteilungsleitenden und der Adjunktin durch. Ziel dieser Gespräche ist der intensive Informationsaustausch.

 

 

 

8. Büro der Schulkommission (SK)

 

Das Büro der Schulkommission besteht aus dem/der Präsident*in und Vize-Präsident*in der SK, dem/der Rektor*in, dem/der Pro-Rektor*in, dem/der Konventspräsident*in und einem/einer weiteren Vertreter*in der SK. Das Büro trifft sich ca. 3 Wochen vor der SK Sitzung und erstellt die Traktandenliste für die SK-Sitzung.

 

 

 

9. Schulkommissionssitzung

 

Jede kantonale Berufsfachschule untersteht der unmittelbaren Aufsicht ihrer Schulkommission. Die Schulkommission ist das oberste Organ der Schule und hat somit die Aufsicht über die Schule.

Die Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen und der Lernenden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkommission teil.

Die Schulkommission hat folgende Funktionen:

  • legt die strategischen Ziele der Schule fest
  • stellt der Direktion Antrag auf Genehmigung der Schulordnung
  • macht Vorgaben für das Leitbild der Schule und beschliesst dieses
  • beschliesst die schulinternen Erlasse,
  • beantragt dem Regierungsrat die Anstellung oder Entlassung der Rektorin oder des Rektors und der übrigen Schulleitungsmitglieder
  • beurteilt die Leistungen der Rektorin oder des Rektors und, in Zusammenarbeit mit dieser oder diesem, die Leistungen der übrigen Schulleitungsmitglieder
  • beschliesst über Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen mit unbefristeter Anstellung
  • wirkt bei der Leistungsbeurteilung der Lehrpersonen mit
  • beaufsichtigt die Qualitätssicherung und fördert die Qualitätsentwicklung
  • genehmigt die mit der Schule abgeschlossene Leistungsvereinbarung
  • überprüft die Umsetzung der Jahresziele und die Einhaltung des Budgets
  • nimmt zu neuen Erlassen im Bereich der Berufsbildung Stellung

 

Die Schulkommission trifft sich in der Regel zweimal pro Semester zu einer ordentlichen Sitzung.

 

 

10. Termine

Terminliste aktuelles Schuljahr