2.2  Lehrpersonen


Eine Lehrer*in ist eine Künstler*in, weil Lehren eine Kunst ist. Es ist die Kunst, jungen Menschen eine Tür zur Welt zu öffnen, sie neugierig zu machen. Es ist die Kunst, ihnen Selbstvertrauen und Orientierung zu geben.

 

1. Anforderungen

 

Was sagt die Wissenschaft zur Frage: Was ist ein/e gute Lehrer*in? Geht man nach dem neuseeländischen Bildungsforscher John Hattie, der den Fokus auf das Unterrichtsgeschehen richtet, hat der/die gute Lehrer*in folgende Kompetenzen im Gepäck:

Sie sollte sich als Regisseurin, als «activator» der Klasse verstehen, die ihre Schüler im Griff und jeden Einzelnen stets im Blick hat. Eine gute Lehrerin darf keine Zeit mit unwichtigen Dingen verschwenden. Sie muss rasch erkennen, wann er auf eine Störung mit Strenge und wann mit Humor reagieren sollte.

Ein weiterer Einflussfaktor ist nach Hattie die «teacher clarity». Schüler müssen verstehen, was die gute Lehrerin von ihnen will. Ein weiterer wichtiger Punkt: Eine gute Lehrerin sieht den eigenen Unterricht mit den Augen seiner Schüler. Eine permanente Selbstreflexion ist dabei zentral.

 

(Quelle: https://www.fritzundfraenzi.ch/gesellschaft/berufswahl/was-ist-eine-gute-lehrerin-anforderungen-und-ewartungen-an-den-beruf)

 

 

Die GBW hat klare Vorstellungen darüber, welche Anforderungen eine Lehrperson erfüllen muss. Dies im Bewusstsein, dass Lehrer*innen Menschen und keine Maschinen sind.

 

Kriterien für den Unterricht

  • Persönliche Ausstrahlung und pädagogisches Engagement
  • Arbeitsatmosphäre in der Klasse, Umgang mit Lernenden
  • Fachkompetenz
  • Didaktik und Methodik, mit Berücksichtigung der besonderen Unterrichtsformen und der sprachlichen Gestaltung
  • Weiterbildung


Kriterien für die Aufgaben als Mitglied der Schule

  • Betreuung von Lernenden, Elternkontakte, Wirken als Klassenlehrer*in
  • Mitarbeit im Kollegium
  • Administrative Zuverlässigkeit
  • Mitwirkung bei Schulanlässen und weitere schulbezogene Aktivitäten

 

Kriterien im Bereich ICT

Um die Anforderungen der heutigen technologiebasierten Arbeitswelt gerecht zu werden, müssen Lehrpersonen über Mindestkompetenzen im Bereich ICT verfügen. Folgende ICT-Kompetenzen, sind als Minimalanforderungen zu verstehen und werden heute für das erfolgreiche Unterrichten in einer «digitalisierten» Welt vorausgesetzt.

  • Grundlagen
  • Office-Anwendungen
  • Internet und Online Ressourcen
  • Lernmanagement-Systeme
  • Digitale Medien und Werkzeuge
  • Datenschutz und Sicherheit
  • Programmierung und IT-Grundlagen

 

Anforderungen im Bereich ICT für Lehrpersonen an der GBW

 

Die Schulleitung und das IT-Team empfehlen allen Lehrpersonen den online Lehrgang der PHZH zum Thema "digitale Basiskompetenzen". Dieser basiert auf dem Referenzmodell Europäischer Rahmen für die Digitale Kompetenz von
Lehrenden (DigCompEdu)wie der European Computer Driving License (ECDL) und berücksichtigen die Anwendungskompetenzen im Lehrplan 21 Medien und Informatik.

 

Online-Lehrgang digitale Basiskompetenzen

 

Kompetenzbereiche

 

 

2. Planung

Die Abteilungsleitung erheben laufend den Bedarf an Lehrpersonen um den Unterricht gemäss Jahresauftrag mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu gewährleisten. Bei Bedarf werden durch Stelleninserate und online Job-Portalen gezielt Stelleninserate publiziert.

 

 

3. Anstellung

Formal unterscheidet das Recht des Kantons Zürich zwischen Lehrbeauftragten (LB), Berufsschullehrpersonen (BLP) und Berufsschullehrpersonen mbA (BLP mbA). Die Lehrbeauftragten sind befristet, die Berufsschullehrpersonen unbefristet angestellt. Die Anstellung erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) nach kantonalen Vorgaben.

 

Merkblatt für Kurzkurs-LeiterInnen

Merkblatt für Lehrpersonen

 

 

4. Begrüssung

Die Schulleitung lädt jeweils in der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn zu einer Begrüssungs- und Informationsveranstaltung für neue Lehrpersonen ein.

 

 

5. Qualifikation

Nebst der fachlichen Qualifikation müssen Berufsschullehrpersonen auch pädagogisch qualifiziert sein. Die GBW verlangt folgende pädagogischen Mindestabschlüsse:

 

  • Bei befristeter Anstellung mit Pensum bis 50%: Didaktisches Basismodul A für Lehrpersonen aller Berufsprofile oder gleichwertige Ausbildung.
  • Bei unbefristeter Anstellung mit Pensum bis 50%: Didaktisches Basismodul A für Lehrpersonen aller Berufsprofile oder gleichwertige Ausbildung.
  • Bei unbefristeter Anstellung mit Pensum ab 50%: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Berufsfachschullehrperson.

 

 

6. Neueintritt

Bei der Anstellung neuer Lehrpersonen kommen folgende Formulare zur Anwendung:

 

 

7. Mentorat/Coaching

Die Einführung einer neuen Lehrperson erfolgt in der Regel im Auftrag der Abteilungsleitung durch eine*n Mentor*in. 

 

Richtlinien für Mentorate

 

  • Die Tätigkeit eines*r Mentors*in stützt sich auf das Leitbild Mentorat GBW

  • Der Zwischenbericht erfolgt mündlich oder schriftlich bis Ende November an den*die zuständige*n Abteilungsleiter*in.

  • Der Schlussbericht (Beispiel) in schriftlicher Form enthält eine summarische Beurteilung der mentorierten Lehrperson. Er ist fair, wohlwollend und ohne Codes zu verfassen.

  • Der Schlussbericht geht an den zuständigen den*die zuständige*n Abteilungsleiter*in, anschliessend in Zirkulation bei den Schulleitungsmitgliedern. Er ist bis zu den Frühlingsferien einzureichen.

  • Die bei neuen Lehrbeauftragten im ersten Anstellungsjahr durchzuführende Leistungsbeurteilung durch ein Mitglied der Schulleitung berücksichtigt die Aussagen des Mentoratsberichts.

 

 

 

8. Berufsauftrag/Funktion Klassenlehrperson

Der Berufsauftrag definiert, welche Aufgaben die Lehrpersonen im Rahmen ihrer Anstellung an der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon erfüllen sollen. Er ist für die Schulleitung ein Führungsinstrument, das den gezielten Einsatz der Personalressourcen ermöglicht. Für die Lehrpersonen gibt der Berufsauftrag Klarheit darüber, welche Leistungen neben der regulären Unterrichtstätigkeit geleistet werden müssen.

 

 

Jede Klasse hat eine Klassenlehrperson welche gewiss Zusatzfunktionen übernimmt.

 

 

9. Persönliche und berufliche Weiterbildung

Die GBW erachtet Weiterbildung als Bestandteil des Berufsauftrags. Die Schulleitung unterstützt die Weiterbildung von Lehrpersonen im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten.

 

Vorgehen bei der Anmeldung/Bewilligung/Abrechnung von Weiterbildungskursen

  • Für jeden Kurs füllen Sie bitte das Formular Anmeldung/Bewilligung für Weiterbildungskurse aus. Auf dem Formular sind auch die zu erwartenden Ausfallstunden mit Ihrem Vorschlag über die Anzahl bezahlter Stellvertretungslektionen sowie die vorgesehenen Kurskosten und Spesen zu deklarieren.
  • Für Kurse „Anderer Anbieter“ legen Sie eine Kopie der Kursausschreibung bei.
  • Das Anmeldeformular reichen Sie zusammen mit allfälligen weiteren Unterlagen der Abteilungsleitung ein. Diese prüft das Gesuch und leitet es an den Rektor weiter.
  • Die Bewilligung des Rektors gilt als Grundlage für die Anmeldung beim Kursanbieter, die bei Kursen der PHZH und des EHB online und bei den anderen Anbietern gemäss Kursausschreibung zu erfolgen hat. In jedem Fall hat die Anmeldung durch die Lehrperson zu erfolgen!
  • Falls Unterrichtsstunden betroffen sind, reichen Sie nach erfolgter Bewilligung das Stellvertretungsformular ein. Bitte legen Sie eine Kopie der Bewilligung bei.
  • Nach Abschluss des Kurses machen Sie die bewilligten Kurskosten und Spesen mit dem Spesenformular beim Sekretariat geltend. Als Grundlage für die Abrechnung gilt neben dem bewilligten Kursgesuch die Spesenregelung.

 

Bitte beachten Sie:

  • Kursbesuche während der Unterrichtszeit bedürfen zwingend der Bewilligung durch die Schulleitung.
  • Spesen und Kursgelder können nur für bewilligte Kurse geltend gemacht werden; dies gilt auch für solche, die während der unterrichtsfreien Zeit besucht werden.

 

 

 

10. Persönliches Arbeitsgerät

Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Unterrichts sind persönliche elektronische Endgeräte zwingend. Die GBW entschädigt die Lehrpersonen jährlich mit einem Kostenbeitrag von 300.- CHF (BG 100%), Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50% erhalten 150.- jährlich.

Auf Wunsch stellt die Schule auch ein schuleigenes Standardgerät zur Verfügung, in diesem Fall erhalten die Lehrpersonen keine Entschädigung.

 

 

 

11. Mitarbeiter*innengespräch/Mitarbeiter*innenbeurteilung

Lehrpersonen der GBW unterstehen einer systematischen Mitarbeiterbeurteilung, welche sich nach den kantonalen Rahmenbedingungen und dem zugehörigem Kriterienkatalog richtet; deren GBW-interne Umsetzung beschreibt das Konzept MAG/MAB D2.2-08.

Weitere Hilfsmittel dazu sind:

 

 

 

12. Kantonale Formulare